Produktinformation

12.11.2007 - Aufruf - siehe Hauptseite

01.09.2006 - Serverumzug - abgeschlossen

12.06.2006 - Alle Downloads zu der aktuellen oxyl~box Version 2.5 sind wieder verfügbar! 

Spenden

Für Spenden bitte den unten stehenden Paypal-Link benutzen.
Forumsübersicht
hier gehts

Apache Problem
(wohni)    29.03.2010 18:03:44

QNAP TS-239PRO Success
(Waelder)    19.03.2010 19:38:00

ShowCenter funktioniert p
(MeikelTi)    07.02.2010 17:23:34

ShowCenter funktioniert p
(abwasch)    07.02.2010 16:48:35

ShowCenter funktioniert p
(MeikelTi)    07.02.2010 14:54:06

WetterOnline - neu
(abwasch)    05.02.2010 08:08:41

WetterOnline - neu
(Typhonox)    01.02.2010 22:43:58

WetterOnline - neu
(abwasch)    24.01.2010 20:02:02

WetterOnline - neu
(squezzer)    24.01.2010 15:30:35

WetterOnline - neu
(abwasch)    24.01.2010 15:08:01

Google

Dieses Programm ist freie Software. Sie können es unter den Bedingungen der GNU General Public License, wie von der Free Software Foundation veröffentlicht, weitergeben und/oder modifizieren, entweder gemäß Version 2 der Lizenz oder (nach Ihrer Option) jeder späteren Version.

Die Veröffentlichung dieses Programms erfolgt in der Hoffnung, daß es Ihnen von Nutzen sein wird, aber OHNE IRGENDEINE GARANTIE, sogar ohne die implizite Garantie der MARKTREIFE oder der VERWENDBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Details finden Sie in der GNU General Public License.

Vollständiger Text weiter unten

Mit dem Download des Programms/Programmteilen erkennen Sie die GNU General Public License an!!! (Insbesondere §11 und §12)


oxyl~box Installer für Windows-Systeme (oxyl~box V2.50 Summer Edition)
Kompletter automatischer Installer mit Apache 2.0 und StoWeb 2.5 (optional)
DOWNLOAD oxyl~box V2.50a Installer für Windows (13648 kB)

oxyl~box für Windows-Systeme mit installiertem Apache-Webserver mit PHP (oxyl~box V2.50)
Diese Version ist für alle die bereits einen Apache-Webserver auf Ihrem Windows-Rechner/Server installiert haben und es auch beherschen diesen manuell zu konfigurieren
DOWNLOAD oxyl~box V2.50 ZIP für Windows (2893 kB)


oxyl~box für Linux-Systeme mit installiertem Apache-Webserver mit PHP (oxyl~box V2.50)
Diese Version ist für alle die bereits einen Apache-Webserver mit PHP auf Ihrer Linux-Maschine installiert haben und es auch beherschen diesen manuell zu konfigurieren!
ACHTUNG bitte oxylbox/bin/readme.linux beachten!!!
DOWNLOAD oxyl~box V2.50 TAR für Linux (2645 kB)

 

Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz


Bedingungen für die Vervielfältigung,


Verbreitung und Bearbeitung


§0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere Datenwerk, in dem
ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf hinweist, daß das Datenwerk
unter den Bestimmungen dieser General Public License verbreitet werden
darf. Im folgenden wird jedes derartige Programm oder Datenwerk als ,,das
Programm`` bezeichnet; die Formulierung ,,auf dem Programm basierendes
Datenwerk`` bezeichnet das Programm sowie jegliche Bearbeitung des Programms im
urheberrechtlichen Sinne, also ein Datenwerk, welches das Programm, auch
auszugsweise, sei es unverändert oder verändert und/oder in eine andere Sprache
übersetzt, enthält. (Im folgenden wird die Übersetzung ohne Einschränkung als
,,Bearbeitung`` eingestuft.) Jeder Lizenznehmer wird im folgenden als ,,Sie``
angesprochen.

Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung werden
von dieser Lizenz nicht berührt; sie fallen nicht in ihren Anwendungsbereich.
Der Vorgang der Ausführung des Programms wird nicht eingeschränkt, und die
Ausgaben des Programms unterliegen dieser Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf
dem Programm basierendes Datenwerk darstellt (unabhängig davon, daß die Ausgabe
durch die Ausführung des Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt von den
Funktionen des Programms ab.

§1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des Quelltextes des
Programms, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und verbreiten. Voraussetzung
hierfür ist, daß Sie mit jeder Kopie einen entsprechenden Copyright-Vermerk
sowie einen Haftungsausschluß veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf
diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie beziehen, unverändert lassen und
desweiteren allen anderen Empfängern des Programms zusammen mit dem Programm
eine Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.

Sie dürfen für den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebühr verlangen. Wenn
Sie es wünschen, dürfen Sie auch gegen Entgeld eine Garantie für das Programm
anbieten.

§2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon verändern,
wodurch ein auf dem Programm basierendes Datenwerk entsteht; Sie dürfen
derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen von Paragraph 1 vervielfältigen
und verbreiten, vorausgesetzt, daß zusätzlich alle im folgenden genannten
Bedingungen erfüllt werden:

1.

Sie müssen die veränderten
Dateien mit einem auffälligen Vermerk versehen, der auf die von Ihnen
vorgenommene Modifizierung und das Datum jeder Änderung hinweist.

2.

Sie müssen dafür sorgen, daß jede
von Ihnen verbreitete oder veröffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von
dem Programm oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenüber als Ganzes
unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt
wird.

3.

Wenn das veränderte Programm
normalerweise bei der Ausführung interaktiv Kommandos einliest, müssen Sie
dafür sorgen, daß es, wenn es auf dem üblichsten Wege für solche interaktive
Nutzung gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen
geeigneten Copyright-Vermerk enthält sowie einen Hinweis, daß es keine
Gewährleistung gibt (oder anderenfalls, daß Sie Garantie leisten), und daß die
Benutzer das Programm unter diesen Bedingungen weiter verbreiten dürfen. Auch
muß der Benutzer darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser Lizenz
ansehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv arbeitet, aber
normalerweise keine derartige Meldung ausgibt, muß Ihr auf dem Programm basierendes
Datenwerk auch keine solche Meldung ausgeben).

Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Datenwerk als Ganzes. Wenn
identifizierbare Teile des Datenwerkes nicht von dem Programm abgeleitet sind
und vernünftigerweise als unabhängige und eigenständige Datenwerke für sich
selbst zu betrachten sind, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht
für die betroffenen Teile, wenn Sie diese als eigenständige Datenwerke
weitergeben. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen
weitergeben, das ein auf dem Programm basierendes Datenwerk darstellt, dann muß
die Weitergabe des Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren
Bedingungen für weitere Lizenznehmer somit auf das gesamte Ganze ausgedehnt
werden - und somit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig vom jeweiligen Autor.

Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte für Datenwerke in
Anspruch zu nehmen oder Ihnen die Rechte für Datenwerke streitig zu machen, die
komplett von Ihnen geschrieben wurden; vielmehr ist es die Absicht, die Rechte
zur Kontrolle der Verbreitung von Datenwerken, die auf dem Programm basieren
oder unter seiner auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden sind,
auszuüben.

Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines anderen Datenwerkes, das
nicht auf dem Programm basiert, mit dem Programm oder einem auf dem Programm
basierenden Datenwerk auf ein- und demselben Speicher- oder Vertriebsmedium
dieses andere Datenwerk nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.


§3. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Datenwerk gemäß
Paragraph 2) als Objectcode oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen der
Paragraphen 1 und 2 kopieren und weitergeben - vorausgesetzt, daß Sie außerdem
eine der folgenden Leistungen erbringen:

1.

Liefern Sie das Programm zusammen
mit dem vollständigen zugehörigen maschinenlesbaren Quelltext auf einem für den
Datenaustausch üblichen Medium aus, wobei die Verteilung unter den Bedingungen
der Paragraphen 1 und 2 erfolgen muß. Oder:

2.

Liefern Sie das Programm zusammen
mit einem mindestens drei Jahre lang gültigen schriftlichen Angebot aus, jedem
Dritten eine vollständige maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur Verfügung
zu stellen - zu nicht höheren Kosten als denen, die durch den physikalischen Kopiervorgang
anfallen -, wobei der Quelltext unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2
auf einem für den Datenaustausch üblichen Medium weitergegeben wird. Oder:

3.

Liefern Sie das Programm zusammen
mit dem schriftlichen Angebot der Zurverfügungstellung des Quelltextes aus, das
Sie selbst erhalten haben. (Diese Alternative ist nur für nicht-kommerzielle
Verbreitung zulässig und nur, wenn Sie das Programm als Objectcode oder in
ausführbarer Form mit einem entsprechenden Angebot gemäß Absatz b erhalten haben.)


Unter dem Quelltext eines Datenwerkes wird diejenige Form des Datenwerkes
verstanden, die für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. Für ein
ausführbares Programm bedeutet ,,der komplette Quelltext``: Der Quelltext aller
im Programm enthaltenen Module einschließlich aller zugehörigen
Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur Compilation und
Installation verwendeten Skripte. Als besondere Ausnahme jedoch braucht der
verteilte Quelltext nichts von dem zu enthalten, was üblicherweise (entweder
als Quelltext oder in binärer Form) zusammen mit den Hauptkomponenten des
Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.) geliefert wird, unter dem das Programm
läuft - es sei denn, diese Komponente selbst gehört zum ausführbaren Programm.

Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programms oder von Objectcode
dadurch erfolgt, daß der Kopierzugriff auf eine dafür vorgesehene Stelle
gewährt wird, so gilt die Gewährung eines gleichwertigen Zugriffs auf den
Quelltext als Verbreitung des Quelltextes, auch wenn Dritte nicht dazu
gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit dem Objectcode zu kopieren.


§4. Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen, verändern, weiter
lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch diese Lizenz ausdrücklich
gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der Vervielfältigung, Modifizierung,
Weiterlizenzierung und Verbreitung ist nichtig und beendet automatisch Ihre
Rechte unter dieser Lizenz. Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen
Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange
diese die Lizenz voll anerkennen und befolgen.

§5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie sie nicht
unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes die Erlaubnis, das
Programm oder von ihm abgeleitete Datenwerke zu verändern oder zu verbreiten.
Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht
anerkennen. Indem Sie das Programm (oder ein darauf basierendes Datenwerk)
verändern oder verbreiten, erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz
und mit allen ihren Bedingungen bezüglich der Vervielfältigung, Verbreitung und
Veränderung des Programms oder eines darauf basierenden Datenwerks.

§6. Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes
Datenwerk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch vom ursprünglichen
Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend den hier festgelegten
Bestimmungen zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu verändern. Sie dürfen
keine weiteren Einschränkungen der Durchsetzung der hierin zugestandenen Rechte
des Empfängers vornehmen. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung
dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.

§7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer
Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf Patentfragen
begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschluß, Vergleich oder anderweitig)
auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, so befreien
Sie diese Umstände nicht von den Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen
nicht möglich ist, das Programm unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen
in dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann
dürfen Sie als Folge das Programm überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel
ein Patent nicht die gebührenfreie Weiterverbreitung des Programms durch
diejenigen erlaubt, die das Programm direkt oder indirekt von Ihnen erhalten
haben, dann besteht der einzige Weg, sowohl das Patentrecht als auch diese
Lizenz zu befolgen, darin, ganz auf die Verbreitung des Programms zu
verzichten.

Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungültig oder unter bestimmten
Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser Paragraph seinem Sinne
nach angewandt werden; im übrigen soll dieser Paragraph als Ganzes gelten.

Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche
Patente oder andere Eigentumsansprüche zu verletzen oder die Gültigkeit solcher
Ansprüche zu bestreiten; dieser Paragraph hat einzig den Zweck, die Integrität des
Verbreitungssystems der freien Software zu schützen, das durch die Praxis
öffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele Leute haben großzügige Beiträge
zu dem großen Angebot der mit diesem System verbreiteten Software im Vertrauen
auf die konsistente Anwendung dieses Systems geleistet; es liegt am
Autor/Geber, zu entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines anderen
Systems verbreiten will; ein Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen
Einfluß.

Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als
Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.

§8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms in bestimmten
Staaten entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte
Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der Urheberrechtsinhaber, der das
Programm unter diese Lizenz gestellt hat, eine explizite geographische
Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese Staaten ausgeschlossen werden,
so daß die Verbreitung nur innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die
nicht ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die
Beschränkung, als wäre sie in diesem Text niedergeschrieben.

§9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit
überarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License
veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der
gegenwärtigen entsprechen, können aber im Detail abweichen, um neuen Problemen
und Anforderungen gerecht zu werden.

Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in einem
Programm angegeben wird, daß es dieser Lizenz in einer bestimmten
Versionsnummer oder ,,jeder späteren Version`` (``any later version\'\')
unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen der genannten
Version zu folgen oder denen jeder beliebigen späteren Version, die von der Free
Software Foundation veröffentlicht wurde. Wenn das Programm keine
Versionsnummer angibt, können Sie eine beliebige Version wählen, die je von der
Free Software Foundation veröffentlicht wurde.

§10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in anderen freien
Programmen zu verwenden, deren Bedingungen für die Verbreitung anders sind,
schreiben Sie an den Autor, um ihn um die Erlaubnis zu bitten. Für Software,
die unter dem Copyright der Free Software Foundation steht, schreiben
Sie an die Free Software Foundation ; wir machen zu diesem Zweck
gelegentlich Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet
werden, zum einen den freien Status aller von unserer freien Software abgeleiteten
Datenwerke zu erhalten und zum anderen das gemeinschaftliche Nutzen und
Wiederverwenden von Software im allgemeinen zu fördern.

Keine Gewährleistung



§11. Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird, besteht
keinerlei Gewährleistung für das Programm, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Sofern nicht anderweitig schriftlich bestätigt, stellen die Copyright-Inhaber
und/oder Dritte das Programm so zur Verfügung, ,,wie es ist``, ohne irgendeine
Gewährleistung, weder ausdrücklich noch implizit, einschließlich - aber nicht
begrenzt auf - Marktreife oder Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck. Das
volle Risiko bezüglich Qualität und Leistungsfähigkeit des Programms liegt bei
Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft herausstellen, liegen die Kosten
für notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur bei Ihnen.

§12. In keinem Fall, außer wenn durch geltendes Recht gefordert oder
schriftlich zugesichert, ist irgendein Copyright-Inhaber oder irgendein
Dritter, der das Programm wie oben erlaubt modifiziert oder verbreitet hat,
Ihnen gegenüber für irgendwelche Schäden haftbar, einschließlich jeglicher
allgemeiner oder spezieller Schäden, Schäden durch Seiteneffekte
(Nebenwirkungen) oder Folgeschäden, die aus der Benutzung des Programms oder der
Unbenutzbarkeit des Programms folgen (einschließlich - aber nicht beschränkt
auf - Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die von
Ihnen oder anderen getragen werden müssen, oder dem Unvermögen des Programms,
mit irgendeinem anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein
Copyright-Inhaber oder Dritter über die Möglichkeit solcher Schäden
unterrichtet worden war.